Gewerbepark 4a | 49143 Bissendorf | Telefon: +49-5402-9255-0

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AGB Verkaufs-, Liefer- und Zahlungs­bedin­gungen

Allgemeines     

  1. Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.    
  2. Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung von eingesandten Zeichnungen, Skizzen, Modellen usw. haftet der Besteller/Käufer. Für die uns übersandten Zeichnungen, Massenspeicher, Skizzen, Modellen, Daten per E-Mail usw. wird keine Haftung übernommen. Zu einer Nachprüfung der vorstehenden Unterlagen, auch in Bezug auf bestehende gewerbliche Schutzrechte Dritter, sind wir nicht verpflichtet.     
  3. Werden uns Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt, sind wir nicht verpflichtet, diese auf Maßhaltigkeit zu prüfen. Dieses gilt auch dann, wenn uns für das zu fertigende Teil sowohl Daten als auch die entsprechende Zeichnung vorliegt.

Angebote und Vertragsabschluß    

  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind begrenzt. Wir übernehmen hierfür keine Gewähr. Wir behalten uns insbesondere das Recht vor, die Ausführung eines Auftrages abzulehnen, wenn Selbstkosten, Ausführung oder andere Irrtümer in unserem Angebot enthalten sind. Schadensersatzansprüche wegen der Ablehnung eines Auftrages sind ausgeschlossen. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden.    
  2. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn wir in soweit unser Einverständnis erklärt haben. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.    
  3. Angaben in unseren Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten uns nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.  
  4. Unsere Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt, noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.    
  5. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Kunde verantwortlich.

Lieferung   

  1. Die Angabe des Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten z.B. Wetter, Streik, Aussperrung, Mobilmachung sowie die Hinderungsgründe, die auf Ereignissen beruhen, die auch durch äußerste zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen und verhütet werden konnten.   
  2. Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig; eine Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft. Eine Mehr- oder Minderlieferung von max. 10 % behalten wir uns vor.

Preise und Versand    

  1. Maßgebend sind die von uns genannten Preise ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk bzw. Lager ausschließlich Verpackung.
  2. Bei allen nach Vertragsabschluß bis zur Auftragserfüllung eingetretenen Erhöhungen von Material- oder Lohnkosten haben die Vertragspartner das Recht, Verhandlungen über die Anpassung des Preises zu verlangen. 
  3. Wird das Material verpackt geliefert, so berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis; die Verpackung wird jedoch nicht zurückgenommen.    
  4. Der Versand der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort auf den Käufer über. Wenn die Ware von uns gegen Transportschäden versichert wird, trägt der Käufer die hierfür anfallenden Kosten. Bei Beförderung mit unseren eigenen Fahrzeugen und unserem eigenem Personal haften wir nur bei grobem Verschulden unserer Mitarbeiter.

Zahlung   

  1. Wenn nicht anderes vereinbart wurde, sind unserer Rechnungen zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Voraussetzung ist, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind.   
  2. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Mängelrügen oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt sind, ist unzulässig.  
  3. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens nach Mahnung, sind wir berechtigt Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.   
  4. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung vor, durch die die Erfüllung seiner Zahlungspflichten gefährdet wird, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir bereits Wechsel oder Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung unserer Verpflichtung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden ist die Setzung einer Nachfrist nicht erforderlich.   
  5. Der Käufer kann nur mit von uns anerkannten oder rechtkräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann Zahlungen wegen nachweislich berichtigten Gegenansprüchen nur zurückhalten, wenn diese aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

Gewährleistung     

  1. Mängelrügen sind bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Sendungserhalt, bei verborgenen Mängeln innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung derselben gelten zu machen.    
  2. Schadenersatzansprüche jeglicher Art, auch Ansprüche wegen Folgeschäden, Verarbeitungskosten, Aufwendungen oder Verwendungen sind ausgeschlossen.    
  3. Der Käufer hat uns zur Beseitigung des Mangel angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls sehen wir uns von seiner Gewährleistungspflicht befreit, ebenso dann, wenn der Käufer Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen selbst vorgenommen hat oder durch Dritte hat vornehmen lassen.    
  4. Wir verpflichten uns, die reklamierten Teile unentgeltlich auszubessern oder nach unserer Wahl neu zu liefern. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.

Gewährleistung bei Lohnaufträgen   

  1. Wird im Laufe der Bearbeitung Material ohne unser Verschulden unbrauchbar, so sind die uns entstehenden Kosten vom Käufer zu ersetzen.  
  2. Liegt eine schuldhaft mangelhafte Bearbeitung unserseits vor, verpflichten wir uns zur Übernahme der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Bearbeitungskosten und zu Nachbesserung. Wird das Material durch unser Verschulden unbrauchbar, übernehmen wir die Neubearbeitung.   
  3. Der Käufer hat das Material wiederum unentgeltlich zu liefern. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Anspruche des Käufers, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem vom Käufer zur Verfügung gestellten Material oder den daraus gefertigten Sachen entstanden sind. 
  4. Für die im Zusammenhang mit dem Bearbeitungsvertrag auftretenden Verstöße gegen Rechte Dritter übernehmen wir keine Haftung.  
  5. Die Materialbeistellung liegt in der Verantwortlichkeit des Käufers.

Besondere Bedingungen für Lohnaufträge  

  1. Stellt der Käufer das Material bei, das der Lieferer bearbeiten soll, so gelten folgende Bedingungen:
    
a.  Der Besteller hat das Material frachtfrei und kostenlos beizustellen.     

    b.  Führen Fehler des Materials bei uns zu erhöhten Fertigungskosten, so sind wir befugt den Preis angemessen zu erhöhen. Der bei Lohnarbeiten eintretende Verschnitt ist bei der Preisbemessung berücksichtigt. Er wird daher nicht besonders vergütet und geht in unser Eigentum über.   

Eigentumsvorbehalt  

  1. Bei der Verarbeitung und/oder Vermischung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller/Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbeh
  2. Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.    
  3. altsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Bedingungen.   
  4. Der Besteller/Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung, gemäß der Absätze 4 und 5, auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 
  5. Die Forderungen des Bestellers/Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert wird. Die abtretende Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
  6. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller/Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.  
  7. Der Besteller/Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinen Abnehmer bekannt zugeben.   
  8. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als  20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers/Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.   
  9. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Besteller/Käufer unverzüglich benachrichtigen.  
  10. Barzahlungen, Banküberweisungen oder Scheckzahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind. Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt (unbeschadet weitergehender Vereinbarungen) sowie die sonstigen Vorbehaltsrechte bleiben somit zumindest bis zur Einlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen.

Bundesdatenschutzgesetz 

Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Kunden, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes bearbeiten.            

Sonstiges 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, betrifft dies die übrigen nicht. Unseren Verkaufsbedingungen widersprechende Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Teile derselben, sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt werden.



Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osnabrück  – Stand 01.01.2015

Hülsmann Blechtechnologie GmbH
HRB 209007 – Amtsgericht Osnabrück